Hausordnung
in der Gebrüder Grimm Grundschule
Wir leben gemeinsam in einem großen Haus und wollen uns darin wohlfühlen!
Die Hausordnung ist das Ergebnis der Beratung und Beschlüsse der Schulkonferenz. Sie wurde am 14.05.2024 durch die Schulkonferenz bestätigt und tritt somit in Kraft. Zur Sicherung eines reibungslosen und disziplinierten Ablaufes an unserer Einrichtung werden folgende Maßnahmen festgelegt:
- Ich füge niemandem Gewalt zu.
- Ich verhalte mich höflich und anständig gegenüber Kindern und Erwachsenen.
- Im Schulhaus gehe ich langsam und renne nicht, um niemanden zu gefährden.
- Ich halte das Schulhaus, die Zimmer, die Toiletten und das Außengelände sauber.
- Ich gehe sorgfältig mit dem Schuleigentum um und achte das Eigentum anderer.
- In beiden großen Pausen gehe ich zügig auf den Hof. Ich akzeptiere die Hofaufsicht und gehe nicht auf das Rondell. Ich bleibe auf dem Schulgelände und verlasse es nicht.
- Ballspielen darf ich nur auf dem Sportplatz und im Hortgarten.
- Ich beachte die Laufrichtung im Treppenhaus.
- Zum Vorklingeln bin ich an meinem Platz und bereite mich auf den Unterricht vor.
- Ich besuche pünktlich den Unterricht. Der Einlass erfolgt 07:25 Uhr und 08:25 Uhr.
Unterrichts- und Pausenzeiten:
- 1. Stunde: 07:40 - 08:25 Uhr
- 2. Stunde: 08:40 - 09:25 Uhr
- 3. Stunde: 09:45 - 10:30 Uhr
- 4. Stunde: 10:40 - 11:25 Uhr
- 5. Stunde: 11:50 - 12:35 Uhr
- 6. Stunde: 12:45 - 13:30 Uhr
- 7. Stunde: 13:35 - 14:20 Uhr
- Ich benutze während der Unterrichts- und Pausenzeiten keine mobilen Endgeräte (z.B. Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches, etc.). Wenn ich sie mitführe, sind sie ausgeschaltet im Ranzen.
- Neben dem gesetzlichen Rauchverbot an Schulen sind auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände und bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen besteht ein striktes Verbot, Cannabis bzw. Cannabisprodukte gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
- Die "Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen der Stadt Chemnitz" ist Bestandteil der Hausordnung.