Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig

Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung an einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden. Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. 

Auf der Webseite der Stadt Chemnitz kann auch das Anmeldeformular heruntergeladen und zum Termin ausgefüllt mitgebracht werden. Bei der Anmeldung bekommen Sie die Termine vom Gesundheitsamt für die schulärztliche Untersuchung. 

Anmeldetermine:

24. und 29. August 2023 (jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr)

Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind (Pflicht) an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Personensorgeberechtigten dies bis 15. September 2023 einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen.

Bitte nehmen Sie die Informationen zur Schulaufnahme mit unseren  Auswahlkriterien zur Kenntnis:

Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2024

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular ( Dienstleistungsportal | Stadt Chemnitz )  
  • Personalausweis (des anmeldenden Sorgeberechtigten) 
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Geschrieben in Allgemein 17 Mai 2023
Alexander Schulze

Schulleiter an der Gebrüder-Grimm-Grundschule in Chemnitz

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